Rechtsgebiete
Tätigkeitsschwerpunkte
Durch die Mehrzahl von spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (auch Fachanwältinnen und Fachanwälte genannt) unserer Kanzlei Salaz & Kollegen, decken wir eine Vielzahl von Rechtsgebieten ab.
Was ist mit Rechtsgebiet gemeint?
In der Disziplin der Rechtswissenschaft versteht man unter einem Rechtsgebiet einen spezifischen Bereich des Rechts, der sich durch eine thematisch zusammenhängende Grundlage von Rechtsquellen auszeichnet. Diese Fachbereiche bilden die strukturelle Basis für die Gliederung und Organisation des gesamten Rechtssystems. Sie ermöglichen es Juristen und anderen Fachleuten, sich auf bestimmte Aspekte des Rechts zu spezialisieren und diese tiefgehend zu erforschen. Die Einteilung in verschiedene Rechtsgebiete dient somit der systematischen Erfassung und Anwendung rechtlicher Normen und Prinzipien innerhalb eines kohärenten Rahmens.
Unsere Expertise
Unsere Kanzlei Salaz & Kollegen stellt Ihnen hochqualifizierte juristische Unterstützung zur Verfügung. Unser Team umfasst erfahrene Juristen, darunter spezialisierte Anwälte, zertifizierte Fachanwälte und allgemeine Rechtsanwälte, die sich auf verschiedene Rechtsgebiete konzentrieren.
Wir sind in der Lage, Ihnen fundierte rechtliche Beratung und Vertretung in einer Vielzahl von juristischen Bereichen anzubieten. Unabhängig davon, ob Sie einen Experten für ein bestimmtes Rechtsgebiet benötigen oder allgemeine rechtliche Unterstützung suchen, verfügen wir über die entsprechenden Fachkräfte, um Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Unsere Expertise erstreckt sich über die nachfolgenden Fach- und Rechtsgebiete, sodass wir Ihnen eine maßgeschneiderte und sachkundige Beratung für Ihr spezifisches rechtliches Anliegen garantieren können.
- Arbeitsrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht
- Verkehrsrecht
- Strafrecht
- Familienrecht
- Steuerstrafrecht
- Wettbewerbs- und Markenrecht, Urheber- und Medienrecht
- Gesellschaftsrecht
Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und Fachanwalt?
Qualifikationen und Spezialisierungen
Grundlegende Qualifikation:
Um als Rechtsanwalt in Deutschland tätig zu sein, ist die „Befähigung zum Richteramt“ erforderlich.
Dies beinhaltet:
- Abschluss des Jurastudiums mit dem ersten Staatsexamen
- Absolvierung des Rechtsreferendariats
- Bestehen des zweiten Staatsexamens
Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung zum Volljuristen kann man sich zur Rechtsanwaltschaft zulassen, ohne weitere Voraussetzungen erfüllen zu müssen.
Spezialisierte Expertise:
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt mit zusätzlicher Spezialisierung. Um diesen Titel zu erlangen, muss ein Rechtsanwalt:
- Mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt praktiziert haben
- Besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem spezifischen Rechtsgebiet nachweisen
- Je nach Fachgebiet 120 oder mehr Stunden Fortbildung absolvieren
- Drei fünfstündige Klausuren bestehen
- Eine bestimmte Anzahl von Fällen im gewählten Fachgebiet bearbeitet haben
Darüber hinaus müssen Fachanwälte jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung in ihrem Spezialgebiet nachweisen und dürfen maximal drei Fachanwaltstitel führen. Diese Spezialisierung ermöglicht es Mandanten, fachkundige Beratung in spezifischen Rechtsgebieten zu erhalten, während Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel ein breiteres juristisches Wissen aus verschiedenen Fachrichtungen bieten.
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